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    Siegel Hundetrainer

     

    Leinenlos durch Hamburg

    Behördlich anerkannter Sachverständiger nach §9 Absatz 1 1 HundeG
    (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamprüfung)

     

    Wer seinen Hund in Hamburg frei laufen lassen möchte, ohne ausschließlich auf Hundeauslaufflächen angewiesen zu sein, hat bei uns die Möglichkeit, mit seinem Hund die Gehorsamsprüfung zu absolvieren. Sie beinhaltet festgelegte Prüfungsstandards und findet in lockerer Atmosphäre frei von Prüfungs-Stress statt.

     

    Eine Leinenbefreiung erhält jeder, der seinen Hund kontrollieren kann. Was bedeutet, ihn so halten und in der Lage zu sein, dass voraussichtlich keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen für andere Menschen, Tiere oder Sachgegenstände drohen. Da dies für Sie als Hundehalter/in im Alltag ohnehin selbstverständlich ist, wird Ihnen und Ihrem Hund diese Prüfung keinerlei Probleme bereiten.

     

    Die nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung individuell für Sie ausgestellte Bescheinigung ist an das jeweilige Mensch/Hund-Team gebunden und somit nicht übertragbar. Personen, die also nicht über die gemeinsam mit dem entsprechenden Tier abgelegte Gehorsamsprüfung verfügen, sind auf nicht gekennzeichneten Flächen weiterhin zum Anleinen des Hundes verpflichtet.

    Seit Inkrafttreten des Hamburger Hundegesetzes ist für alle Hunde folgendes vorgeschrieben:

     

    • eine Haftpflichtversicherung
    • ein eingepflanzter Mikrochip
    • ein Eintrag im neuen Melderegister

     

    Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2007 die generelle Anleinpflicht

    Im Folgenden finden sie die Inhalte der Prüfung, die Sie mit ihrem Hund beherrschen müssen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Prüfungsinhalte mit Ihrem Hund problemlos absolvieren, empfiehlt es sich eine Vorbereitungsstunde bei einem erfahrenen Hundetrainer zu absolvieren.

     

    Diese Übungen müssen Sie mit Ihrem Hund beherrschen :

    • Gehen an lockerer Leine:
    • Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.
    • Sitz, Platz, Steh:
    • Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleinten Hund gezeigt werden.
    • Bleib:
    • Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich auch unter leichter Ablenkung ruhig verhalten.
    • Kommen auf Ruf:
    • Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 Meter entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herkommen und sich problemlos anleinen lassen.

     

    Wichtig zu wissen ist, dass sämtliche Inhalte mehrmals, in unterschiedlicher Reihenfolge, an zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten und unter Ablenkung zu absolvieren sind.

     

    Diese Hilfsmittel dürfen benutzt werden:

    • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti,
    • Brustgeschirr (allerdings nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
    • Leine
    • Pfeife
    • Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt

    Diese Unterlagen und Dokumente müssen Sie dabei haben

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
    • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
    • Anmeldebescheinigung

     

    Ausnahmen von der Anleinpflicht

    Es gibt zwei Ausnahmen, durch die Sie die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung mit Ihrem Hund nicht ablegen müssen.

    • Nachweis einer gleichwertigen Prüfung
    • Gesundheitliche Gründe des Hundes

     

    Nachweis einer gleichwertigen Prüfung:

    • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen e. V.)
    • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V.)
    • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung des Dehra-Zentrums in Frankenfeld-Bosse
    • Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung der HSAG (Hundeschulen Arbeitsgemeinschaft Hamburg und Schleswig-Holstein e. V.)
    • Die Jagdeignungsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes e. V.
    • Die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach den jagdrechtlichen Vorschriften Hamburgs und anderer Bundesländer
    • Die Ausbildung zum Blindenführhund
    • Die Ausbildung zum Behindertenbegleithund

     

     

    Gesundheitliche Gründe des Hundes:

    Diese Art der Befreiung ist dann möglich, wenn Sie sich bisher an die geltenden Vorschriften in den Bereichen Hundeführung und Hundehaltung gehalten haben und Sie bei Antragsstellung vor dem zuständigen Verbraucherschutzamt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, aus welchen Gründen Ihr Hund die Gehorsamsprüfung nicht ablegen kann.