Verhalten und Fährigkeit im Verkehr (90 Punkte)
Wurden 80 % (80 Punkte) der Gesamtpunktzahl erreicht, gilt der Teil Verkehrssicherheit als bestanden.
Die Unbefangenheitsprobe wird direkt vor dem praktischen Teil der Begleithundeprüfung abgelegt. Hier wird zu allererst eine Identitätskontrolle via Chip oder Tätowierung durchgeführt. Diese Probe sollte an einem für alle neutralen Ort stattfinden, sie wird zudem noch während der gesamten Begleithundeprüfung weiter beobachtet. Sie wird unterteilt in: Bestanden, weiter zu beobachten und Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden im Falle der letzten Beurteilung ist die Prüfung bereits beendet, Hund und Halter werden die Prüfung nicht weiter durchführen können.
Nach der bestandenen Unbefangenheitsprobe geht es zu den Übungen auf dem Platz.
Gehorsam (100 Punkte)
Die Punkte bestehen (in der Reihenfolge gelistet) aus:
Leinenführigkeit (20 Punkte)
Arbeiten in einer Personengruppe (10 Punkte)
Freifolge (30 Punkte)
Sitz aus der Bewegung in Verbindung mit Abholen (15 Punkte)
Ablegen aus der Bewegung in Verbindung mit Heranrufen (15 Punkte)
Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte)